Die letzten drei Wochen haben wir natürlich auch gleich
alles an Anträgen und Formularen ausgefüllt was es so gab. So sind seit gestern Kindergeldantrag, Zuschuss zum Kindergeld (versuchen kann man es ja mal) und Elterngeldantrag verschickt.
In Deutschland haben nur Kinder ab drei Jahren einen rechtlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Dafür sind Kindergartenplätze relativ leicht zu bekommen, wenn man sich nicht auf eine bestimmte Kindertagesstätte festlegt. Krippenplätze für Kinder unter drei Jahren sind hingegen Mangelware – zumindest in den alten Bundesländern und auch besonders hier in München. So stehen in ganz München noch nicht einmal 2300 städtische Krippenplätze zur Verfügung. Aber was soll's, da muss man durch und so sind auch wir in diversen Kinderkrippen sind wir vorstellig geworden und haben wirklich viele Krippen gesehen.
Das beste aber war die Bearbeitungsgeschwindigkeit der städtischen Kinderkrippen.
Wenn man sich in München bei einer städtischen Kinderkrippe auf die Vormerkliste setzen lässt, kann man sich noch weitere 6 Kinderkrippen aussuchen, bei den man auch gleich automagisch auf die Warteliste gesetzt wird. Unsere Anmeldung war natürlich erst für März nächsten Jahres, umso erstaunter waren wir, dass wir bereits 10 Tage nach Antragstellung die Ablehnung von allen Kinderkrippen hatten. Bei der Anmeldung haben wir auch gleich Vordrucke bekommen, um bei einer Ablehnung am Ende diesen Jahres (nachdem die Plätze dann vergeben wurden) auf der Warteliste zu bleiben. Einen Vordruck für dieses Jahr gab es aber komischerweise nicht, da es ja auch hieß wir sollen uns bitte im Januar noch einmal melden und fragen wie der Stand der Dinge ist.
Steckt da vielleicht System dahinter? Sicher werden nicht alle auf die Ablehnung reagieren und so verkleinert sich die Warteliste auch automagisch.
Wie auch immer, wir haben den Vordruck ausgefüllt und stehen nun so weiterhin auf der Warteliste. Zum Glück gibt es ja aber auch noch die Einrichtungen der freien Träger wie AWO, BRK und eben die privaten Kinderkrippen. Auch hier stehen wir auf den Wartelisten und können nun nur noch hoffen, dass wir Glück haben einen der begehrten Krippenplätze zu bekommen. Aber es geht ja nicht nur uns so sondern auch anderen Eltern wie man bei bloggerine.de und bei einer Münchnerin in Emilia's Blog lesen kann.
Eigentlich ist es ja so, dass ein Kind nur in Kinderkrippen in dem Wohnort auf die Warteliste gesetzt werden kann. Selbst wenn man an der Stadtgrenze wohnt und der nächste Kindergarten nur hundert Meter hinter dem Ortsschild ist, kann man sich nicht im nächsten Ort vormerken lassen. Aber eine liebe Kollegin hat mir nun auch noch den Tipp gegeben, dass an dem Gewerbegebiet, wo meine Firma sitzt, Krippenplätze gekoppelt sind. Auf gut deutsch, ich kann mit etwas Glück in Dornach ein Krippenplatz bekommen auch wenn unser Kind in München wohnt, da der Arbeitgeber in Dornach sitzt. Hier ist dann der Ort des Arbeitgebers ausschlaggebend und nicht der Wohnort des Kindes.
Es gibt aber noch etwas, womit der Arbeitgeber der jungen Familie helfen kann wenn er denn so kinderfreundlich ist.
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für den Kindergarten oder eine vergleichbare Einrichtung oder zahlt einen Zuschuss hierfür, ist das vollkommen steuer- und beitragsfrei. Nur die Fahrtkosten fallen nicht darunter. Ob es sich dabei um eine betriebliche oder außerbetriebliche Einrichtung handelt, spielt laut Einkommensteuergesetz keine Rolle. Als vergleichbare Einrichtungen gelten etwa Kindertagesstätten, Kinderkrippen und Ganztagspflegestellen. Aber auch Tages- und Wochenmütter lässt das Gesetz gelten.
Da bei uns in der Firma gerade der Babyboom ausgebrochen ist, werden die Eltern nun auch mal nachfragen und unsere Personalleiterin meinte zumindest, dass man sich mal kundig machen muss, wie der Arbeitgeber da was machen kann. Also drücken wir mal die Daumen..
Wie es am schönsten wäre kann man im
Daimler-Blog lesen, aber man kann ja nicht alles haben und so sind wir glücklich eine Job zu haben.