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Wednesday, January 21. 2009Papierkram, Behördengänge und Anträge - eine ChecklisteComments
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Gute Seite und gute Zusammenfassung, vieles ist wirklich undurchsichtig und wird schnell mal vergessen. Naja Kinder kriegen ist fast genauso schlimm wie sich mit dem Gesetzen rumzuschlagen...
Comment (1)
hallo,
deine Tipps haben für den Start super Tipps gegeben. Aber weist du auch wie es ist wenn mein Arbeitsvertrag ende april (befristet) endet und ich in der 2ten Maiwoche in Mutterschutz gehe bei wem ich da dann den Antrag stellen muss ?
gruß Dani
Comment (1)
Wie kannst Du hier [wegen Beleidigung entfernt]... schreiben? Die Elternzeit wird beim Arbeitgeber erst in der ersten Woche nach der Geburt beantragt. Alles andere ist gar nicht möglich. Was ist wenn das Kind nicht ganz gesund zur Welt kommt? Was ist, wenn unter der Geburt etwas passiert. Erst wenn das Kind da ist wird die Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt. Die rechtliche Frist ist 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, diese beginnt mit Ende der Mutterschutzfrist - acht Wochen nach der Geburt. Bitte berichtige dies, und führe niemanden mehr in die Irre oder in eine Situation, die rechtlich falsch ist. Vielen Dank!
Comment (1)
Hallo Berit,
ich würde mich erstmal kundig machen, bevor ich mich hier im Ton vergreife. Laut § 16 BEEG ist die Elternzeit bis spätestens 7 Wochen vor Beginn zu stellen. Also muss man spätestens in der ersten Woche nach Geburt die Elternzeit beantragen.
Man kann den Antrag aber natürlich jederzeit auch vor Geburt stellen allerdings nicht früher als 7 Wochen vor errechneten Geburtstermin. Somit haben wir bei unserer Liste mit den Anträgen die man vor Geburt stellen "kann" auch die den Antrag auf Elternzeit aufgezählt. Wir haben nie was anderes gesagt.
Natürlich kann es vorkommen, dass bei der Geburt etwas passiert, aber auch da hat das Gesetz vorgesorgt. Wie gesagt es steht alles in dem § 16 BEEG (http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html)
Da wir kein Rechtsblog sind sondern ein privater Blog, ignoriere ich einfach mal deinen letzten Satz.
(Den ersten Satz habe mal gelöscht, da ich hier keine persönliche Anschudigungen lesen mag)
Comment (1)
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