Das Leben mit dem neuen Familienmitglied wird sicher nicht nur bei uns den Alltag verändern. Nach der Geburt muss man sich dann noch um Anträge, Formulare und Behördengänge kümmern.
Aber welche Anträge kann oder muss ich vor der Geburt stellen? Welche Anträge und Behördengänge sind nach der Geburt notwendig? Was ist wann zu tun? Wo muss ich welchen Anträge stellen? Was brauche ich dafür?Hier mal eine kleine
Checkliste für die Anträge, Formulare und BehördengängeVor der GeburtElternzeit beantragenElternzeit wird beim Arbeitgeber der Mutter beantragt. Man benötigt eine Bescheinigung des Arztes über den Geburtstermin, nicht älter als sieben Wochen vor dem errechneten Termin und ein formloses Schreiben, dass Sie Elternzeit beantragen. Das kann so aussehen:
Antrag auf Elternzeit
Sehr geehrte/r Frau/Herr XXXX,
hiermit beantrage ich (Name), die Elternzeit zusammenhängend von … bis … für die Betreuung meines Kindes. Voraussichtlicher Geburtstermin ist am: (Geburtsdatum Kind).
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift) Vorname Name
MutterschaftsgeldMutterschaftsgeld beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Man braucht eine Bescheinigung von Arzt oder Hebamme über den errechneten Entbindungstermin (nicht älter als sieben Wochen vor diesem Termin). Hier ist wichtig, dass der Antrag vollständig ausgefüllt wird, besonders was die Daten des letzten Arbeitstages und des Gehaltsbezuges betrifft. Man kann ja die Krankenkasse anrufen und sich es kurz erklären lassen, was genau eingetragen werden muss.
SorgerechtFür das gemeinsame Sorgerecht müssen Nichtverheiratete beim Jugendamt oder beim Notar eine Erklärung abgeben. Das geht auch schon vor der Geburt.
Elterngeld (kann angefangen werden)
Auch der Antrag für das Elterngeld kann schon mal angefangen werden, um nicht alles nach der Geburt in der stressigen Zeit ausfüllen zu müssen.
Nach der GeburtGeburtsbescheinigungDie Geburtsbescheinigung und Erklärung über Vor- und Nachnamen des Kindes erhält man nach der Geburt in der Klinik. Man braucht den Mutterpass, Ehepaare das Stammbuch und Nichtverheiratete die Geburtsurkunde der Mutter.
GeburtsurkundeFür die Geburtsurkunde des Kindes muss man zum Standesamt – eingetragen wird die Vaterschaftsanerkennung bei Nichtverheirateten und bei unterschiedlichen Elternnachnamen die Erklärung, wie das Kind heißen soll. Man braucht wieder das Stammbuch oder die Geburtsurkunde der Mutter bei nicht verheirateten und für die Vaterschaftsanerkennung die Geburtsurkunde des Vaters. Weiterhin wird noch die Geburtsanzeige des Krankenhauses bzw. bei Hausgeburten eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme benötigt und natürlich die Ausweise oder Reisepass der Eltern.
ElterngeldJe nach Bundesland ist es unterschiedlich wo der Elterngeldantrag gestellt wird. Eine Auflistung kann man
hier finden oder beim
Bundesministerium für Familie. Der Antrag kann frühestens mit dem Tag der Geburt des Kindes gestellt werden aber es wird auch rückwirkend für bis zu drei Monate ab Antragstellung gewährt. Wer den Antrag also erst nach einem halben Jahr stellt, bekommt nur drei Monate rückwirkend das Elterngeld und nicht für das ganze halbe Jahr.
Zu dem Antrag benötigt man die Geburtsurkunde des Kindes, eine Verdienstbescheinigung über die letzten zwölf Monate vor der Mutterschutzfrist (wenn der Antragsteller erwerbstätig war) und einen Nachweis über das nach der Geburt gezahlte Mutterschaftsgeld (von der Krankenkasse - sechs Wochen vor und acht / zwölf Wochen nach der Geburt - und ggf. Arbeitgeberzuschuss).
Wenn der Partner auch Elternzeit beanspruchen möchte, ist dies im Antrag unbedingt mit anzugeben. Wenn die Elternzeit dann doch nicht genommen wird ist dies kein Problem, aber ein nachträgliches Beantragen ist nicht möglich, wenn schon im ersten Antrag angegeben wurde, dass der Partner nicht in Elternzeit geht. Also vorsichtshalber einfach sagen, dass der Partner auch Elterngeld beantragen wird.
Wenn die Mutter die Elternzeit für die ersten ein oder zwei Jahre direkt an die Mutterschutzfrist anschließen möchte, muss sie das sechs Wochen vor Ablauf der Frist, in der Regel also zwei Wochen nach der Geburt, ihrem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Möchte der Vater direkt ab der Geburt zu Hause bleiben, muss er seinen Arbeitgeber sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin informieren.
KindergeldKindergeld kann bei der
Familienkasse der ARGE (nicht in jeder Gemeinde) beantragt werden.
Angestellte oder Beamte im öffentlichen Dienst erhalten das Kindergeld von der Kindergeldkasse ihres Arbeitgebers.
ErziehungsgeldErziehungsgeld kann in einigen Bundesländern bezogen werden, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
LohnsteuerkarteBei der Bezirksverwaltungsstelle, Kreisverwaltungsreferat oder Einwohnermeldeamt kann man den Kinderfreibetrag eintragen lassen und ggf. auch die Lohnsteuerklasse ändern lassen. Mitzunehmen sind aktuelle Lohnsteuerkarte(n) und Geburtsurkunde des Kindes.
KrankenkasseBei der Krankenkasse muss die Geburtsbescheinigung eingereicht werden und das Kind erhält dann eine eigene Versichertenkarte. Bei welchem Elternteil das Kind mitversichert (Familienversichert) werden soll, ist vorher zu klären.
HaftpflichtversicherungEin Anruf bei der Versicherung sollte genügen. Dann ist auch der Nachwuchs mitversichert.
Noch ein
Tipp: Notieren Sie Adresse, Telefonnummern und Öffnungszeiten der jeweiligen Stellen. Das erspart unnütze Wege und Wartezeiten. Legen Sie zudem alle wichtigen Dokumente gebündelt zum Beispiel in einem Ordner ab, auf den beide Elternteile stets Zugriff haben.