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Entries tagged as Checkliste
Wednesday, July 20. 2011
Sparbaby hat gerade eine schöne Blogparade und Verlosung laufen: Ich packe meinen Koffer und ich nehme mit…Natürlich lassen wir uns da nicht lumpen und packen mal unsere Koffer mit. Wir fliegen im Sommer nach Nordafrika ans Mittelmeer, in ein wunderhübsches Hotel direkt am Sandstrand. Geplant ist nicht viel außer Baden, Kleckerburgen bauen und entspannen. Klingt erstmal danach, dass wir wirklich nur das Nötigste brauchen. Legen wir mal los
- meine Familie
- Strand- und Badeschuhe
- Badesachen
- Sonnenbrillen
- Sonnenhüte
- Sonnencreme/After-Sun-Lotion/Pantenolspray - man muss auf alles vorbereitet sein
- UV-Shirts fürs Kind (immerhin haben wir 3 Stück davon - dank Oma)
- Strandmuschel
- Sandförmchen - ach nein, zuviel Platzverschwendung - die kaufen wir dort
- Handtücher/Kinderbademantel
Damit sind unsere Prioritäten schon mal gesetzt, oder? Wie gesagt es ist ein Badeurlaub! Oh was noch rein muss sind natürlich Bücher. Auch wenn ich früher viiieeel mehr gelesen habe so versuche ich es doch immer noch auch wenn mich Isabel meist davon abhalten will. Aber auch Kinder schlafen mal.
- ein gutes Buch für Jeden (Thriller für Papa; Frauenroman für Mama und Wimmelbuch für Isabel)
Ein Töpfchen wäre noch was, aber ich denke der nimmt zu viel Platz weg, also reichen hier die Feuchttücher für Isabels Popo. Aber diese sind ja eh immer irgendwie dabei, weil sie wie ein Schweizer Taschenmesser für kleine Kinder sind. Man kann damit ja nicht nur wischen sondern auch auch noch Dinge darin sammeln, als Latz benutzen (müssen nur fünf Minuten in der Sonne austrocknen) oder als Windel für die Puppen herhalten. Und auch wenn ich es dieses Jahr nicht geplant habe, muss ich unbedingt mein Tauchlogbuch mitnehmen. Oh man ich hab jetzt schon das Gefühl was vergessen zu haben....
Wednesday, December 9. 2009
Nachdem wir uns nun zwei Tage mit dem Thema Arbeitslosigkeit nach der Elternzeit beschäftigt haben und einige Infos eingeholt haben, sind wir nun schlauer aber nicht weiter. Der Irrsinn, dass man wegen der fehlenden Kinderbetreuung in die Arbeitslosigkeit rutscht aber eine Kinderbetreuung benötigt um Arbeitslosengeld zu beziehen bleibt nach wie vor bestehen. Aber es kommt ja noch besser. Also man muss mindestens 15 Stunden in der Woche eine Kinderbetreuung nachweisen um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, weil man sonst als nicht vermittlungsfähig gilt und dann eben keinen Anspruch auf ALG hat. Wie hoch und welche sonstigen Voraussetzungen erfüllt sein müssen kann man bei Schwanger in Bayern e.V. nachlesen. So haben wir nochmal bei der Agentur für Arbeit nachgefragt wie sich denn die Berechnung ergeben würde und da war das nächste mal aufregen angesagt. Angenommen Mutter bzw. Vater waren vor der Elternzeit in einer Vollzeitbeschäftigung mit 40 Stunden und kann jetzt eine Betreuung von 20 Stunden nachweisen, so erhält man auch nur die Hälfte des Arbeitslosengeldes.
Rechenbeispiel gefällig, wie viel Sinn das macht? OK gehen wir mal davon aus man wohnt in München, will 20 Stunden arbeiten und hat eine Tagesmutter, die 6 Euro die Stunde kostet, was günstig wäre. Arbeitslosengeld (67% vom bisherigen Netto) sind angenommen 1000 Euro. Da man dem Arbeitsmarkt nur 20 Stunden zur Verfügung steht statt 40 hat man auch nur Anspruch auf die Hälfte, was 500 Euro ergibt. Die Tagesmutter kostet bei 4 Wochen à 20 Stunden 480 Euro im Monat. Schnell mal gegenüber gestellt, man würde 480 Euro für die Betreuung bezahlen und 500 Euro Arbeitslosengeld beziehen, das ergibt satte 20 Euro Gewinn im Monat. Da bleibt doch Mutter oder Vater lieber in Elternzeit bekommt zwar kein Geld, ist aber für sein Kind die ganze Zeit da. Die 20 Euro ist wohl allemal wert. Wieso wird denn eigentlich immer so viel damit geworben, dass man den Müttern den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben erleichtern will? Es gibt keine Krippenplätze und Geld gibt es auch nicht. Es ist doch alles eine Nullrechnung und dass sich viele für das Kind entscheiden ist auch klar, denn das Wohl des Kindes ist einem doch mehr Wert als Geld.
Eben noch auf der Internetseite der Stadt München gefunden: "Das Sozialreferat strebt für Kinder bis zu drei Jahren die in einer Kinderkrippe oder Kooperationseinrichtung betreut werden, einen Versorgungsgrad von 20 % an. Derzeit steht für 9,6 % aller unter Dreijährigen ein Krippenplatz zur Verfügung. Innerhalb der letzten zehn Jahre entstanden 1.305 neue Krippenplätze."
Wenn ich schon so lese, bekomme ich das kotzen. Soll dass jetzt so verstanden werden, dass die Stadt München sich richtig Mühe gibt oder soll es nur darstellen wie traurig es doch ist, in München Kinder zu bekommen?
Monday, December 7. 2009
Heute muss ich mich mal richtig aufregen!
Nachdem wir nun ein wenig überlegt haben, wie wir das in Zukunft das mit der Arbeit machen, wie viel Stunden Ramona arbeiten geht, wie wir die Kleine in die Krippe bringen bzw. wann und wer sie wieder abholt, wollten wir auch das Finanzielle klären.
Also mal schnell bei dem ehemaligen Chef, der sich in der Zwischenzeit Selbstständig gemacht hat, wegen ein Job angefragt und prompt eine Zusage bekommen. Am liebsten heute als morgen könnte Ramona wieder anfangen zu arbeiten. Nun da ist eben nur das Problem mit dem Kinderkrippenplatz, den wir ja erst ab September fest haben. Die Chance doch noch vorher einen Platz zu bekommen hat in München eine ähnliche Quote wie die Chance 6 Richtige im Lotto zu tippen, wenn man kein Systemschein hat. Nun haben wir uns also überlegt, dass man sich ggf. eben vier Monate arbeitslos meldet und dann wieder geregelt dem Job nachgehen kann. Soweit war der Gedankengang völlig ohne Probleme behaftet, es war nur noch zu klären, ob man als Mutter auch die Sperre für das Arbeitslosengeld bekommt, wenn man wegen der Kinderbetreuung kündigen muss. Heute haben wir auch prompt einen Rückruf von der Arbeitsagentur bekommen und sind seitdem am Boden zerstört. Die nette Dame meinte nämlich, dass die Sperre ein ganz anderes Thema ist, denn wir haben noch ein ganz anderes. Kurz und knapp gesagt ohne Kinderbetreuung auch kein Arbeitslosengeld! Wenn Ramona keine schriftliche Bestätigung hat, dass sie für mindestens 15 Stunden in der Woche eine Betreuung für das Kind hat, wäre sie nicht vermittelbar und hätte so auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld! Was ist das denn bitte für eine gequirlte Sch.. (Windelfüllung der ganz feinen Sorte) in diesem Sozialstaat? Man kann schriftlich nachweisen, dass man nach vier Monaten eine Kinderbetreuung hat und kann auch einen Arbeitsvertrag vorweisen, aber man bekommt kein Arbeitslosengeld weil man nicht vermittelbar ist über die vier Monate. Wozu zahlt man den jahrelang in die Arbeitslosenversicherung ein, wenn man noch nicht mal vier Monate ALG bekommt. Allein dieser sinnfreie Kontext, dass man wegen der fehlenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung sich arbeitslos melden muss aber leider keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, weil man keine Kinderbetreuung hat! Na klar wäre es für das Arbeitsamt ein schönes die Mutter dazu zu zwingen eine Kinderbetreuung zu organisieren, damit die Mutter pro Tag drei Stunden arbeiten gehen kann und wenn es nur darum geht Rechnungen zu erfassen. Schließlich muss so kein Arbeitslosengeld gezahlt werden. Das natürlich keine Mutter in den 15 Stunden das verdient, was eine Tagesmutter kostet ist eine andere Sache. Mittlerweile sind wir soweit bei unseren Ideen, dass ich als Vater schriftlich erkläre, dass ich die Kinderbetreuung 15 Stunden übernehmen kann, aber leider nur von 17 bis 20 Uhr und so meine Frau auch nur in diesen Zeiten Arbeiten gehen kann. Die Chance einen Arbeitgeber zu finden, der dies mitmacht sind wahrscheinlich gering aber bei unserem Glück findet das Arbeitsamt da auch noch einen. Aber mal ehrlich frau studiert doch nicht, um dann Rechnungen im System einzuhacken. Tja so ist das wenn man ehrlich ist und dem Staat nicht auf der Tasche liegen will sondern einfach nur denkt, man kann ja die Versicherung in Anspruch nehmen, in die man schon soo lange einzahlt. Tja schön wäre es wenn man in einem Kinderfreundlicheren Staat leben würde.
Hat vielleicht irgendeiner von den Mitlesenden schon mal vor dem gleichen Problem gestanden und hat einen Tipp für uns? Wir wollen ja noch nicht mal den Tipp für die 6 Richtigen im Lotto sondern einfach nur wieder arbeiten gehen und dabei Geld verdienen, damit wir unserer geliebten Tochter was bieten können.
Ich geh mir jetzt nen Kakao machen vielleicht senkt der meinen Blutdruck wieder... aber ich muss mich da sicher noch ein paar Tage lang aufregen... AAAAAAAHHHHHHHH
Sunday, November 15. 2009
Seit Isabel krabbeln kann und sich überall hochzieht und hinstellt, machen wir uns natürlich auch mehr Gedanken über die Sicherheit. Angefangen mit Türsicherungen, Steckdosensicherungen macht man soviel, dass man am Ende sogar überlegt welchen Topf man auf den Herd stellt. Denn die Chance, dass man an einem Topf mit langem Griff (Stielgriff) vom Herd holt ist ungleich höher als die mit normalen kurzen Griffen. Auch Kochmesser und Obstmesser bleiben nun nicht einfach mehr auf dem Anrichtwagen liegen sondern werden gleich in die Spüle oder den Geschirrspüler geräumt. Irgendwie sind es alles Dinge, an die man früher nie Gedacht hat. Auch die Kindersicherung an der hinteren Autotür ist schon eingeschaltet, auch wenn Isabel noch lange nicht ran kommt. Gestern wollten wir ja eigentlich noch ein paar Rauchmelder bei unserem neu Eröffneten Praktiker Baumarkt holen, aber nachdem dort halb München versammelt war, sind wir gleich wieder umgekehrt mit dem Kinderwagen. Also werden ich die Rauchmelder eben mal diese Woche früh oder abends kaufen. Man kann eben nicht vorsichtig genug sein... Wobei doch ich glaube man kann

Wir spülen!
Tuesday, June 2. 2009
Wir haben heute festgestellt, dass wir bloß noch zwei Paar Söckchen haben für unsere Isabel. Wo bekommt man denn billiger Babyklamotten als bei ebay.de? Also gleich mal auf die Suche gemacht und wir waren mal wieder erstaunt darüber, wie viele Angebote es gibt, wenn man einfach mal nach Söckchen sucht. Ok wie viele brauchen wir denn? Gleich ein Superpaket mit 32 Paar Socken oder doch nur zwei Paar? Schnell wird einem aber klar, dass man vielleicht ein wenig nach der Größe gehen sollte, denn wie groß die Socken sind kann man auf den Bildern schlecht abschätzen und Isabel wird es auch nicht gefallen super enge Socken zu tragen. Und wo bekommt man jetzt eine Größentabelle für Babys her? Gibt es überhaupt Größen bei Babysöckchen? Ich kann mich noch erinnern wie man am Überlegen und suchen ist, wenn man nicht so recht weiß welche Größe man kaufen muss, wenn man mal Babykleidung verschenken will. Und so fragen sich auch jetzt noch Mama und Papa ab und an welche Größe die Kleinen wohl im Winter haben werden. Damit die Auswahl der Größe auch wirklich klappt, gibt’s hier eine Aufstellung, welche Größe für welches Kindesalter geeignet ist. Die verschiedenen Kleidungsgrößen richten sich dabei hauptsächlich nach der Körpergröße des Kindes. Trotzdem muss man bedenken, dass nicht jedes Kind gleich ist und sehr oft die gleiche Größe bei verschiedenen Herstellern unterschiedlich ausfällt. Die unten stehende Übersicht gibt also eine gute Orientierung, damit der Nachwuchs lange Freude an der Kleidung hat. Bekleidung: wie z. B. Hosen, Oberteile, Jacken oder Bodys
Größe Alter Körpergröße 44 Frühgeborene bis 44 cm 50 0-2 Monate 45-50 cm 56 3-4 Monate 51-56 cm 62 4-5 Monate 57-62 cm 68 5-6 Monate 63-68 cm 74 6-9 Monate 69-74 cm 80 9-12 Monate 75-80 cm 86 12-18 Monate 81-86 cm 92 18-24 Monate 87-92 cm 98 2-3 Jahre 93-98 cm 104 3-4 Jahre 99-104 cm
Strumpfhosen
Größe Alter 50/56 0-2 Monate 56/62 3-4 Monate 62/68 4-5 Monate 68/74 5-6 Monate 74/80 7- 12 Monate 80/86 1-2 Jahre 86/92 2-3 Jahre 98/104 3-4 Jahre
Socken und Schuhe
Körpergröße Alter Schuhgröße 50/62 0-4 Monate 13-14 62/68 4-6 Monate 15-16 74/80 6-12 Monate 17-18 80/92 12-24 Monate 19-20 98/104 2-4 Jahre 21-22
Mützen
Kopfumfang Alter 33-35 Frühgeborene 35-37 0-2 Monate 37-39 3-4 Monate 39-41 4-5 Monate 41-43 5-6 Monate 43-45 6-9 Monate 45-47 9-12 Monate 47-49 12-18 Monate 49-51 18-24 Monate 51-53 2-4 Jahre
Wednesday, January 21. 2009
Das Leben mit dem neuen Familienmitglied wird sicher nicht nur bei uns den Alltag verändern. Nach der Geburt muss man sich dann noch um Anträge, Formulare und Behördengänge kümmern. Aber welche Anträge kann oder muss ich vor der Geburt stellen? Welche Anträge und Behördengänge sind nach der Geburt notwendig? Was ist wann zu tun? Wo muss ich welchen Anträge stellen? Was brauche ich dafür?Hier mal eine kleine Checkliste für die Anträge, Formulare und BehördengängeVor der GeburtElternzeit beantragenElternzeit wird beim Arbeitgeber der Mutter beantragt. Man benötigt eine Bescheinigung des Arztes über den Geburtstermin, nicht älter als sieben Wochen vor dem errechneten Termin und ein formloses Schreiben, dass Sie Elternzeit beantragen. Das kann so aussehen: Antrag auf Elternzeit
Sehr geehrte/r Frau/Herr XXXX, hiermit beantrage ich (Name), die Elternzeit zusammenhängend von … bis … für die Betreuung meines Kindes. Voraussichtlicher Geburtstermin ist am: (Geburtsdatum Kind).
Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift) Vorname Name MutterschaftsgeldMutterschaftsgeld beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Man braucht eine Bescheinigung von Arzt oder Hebamme über den errechneten Entbindungstermin (nicht älter als sieben Wochen vor diesem Termin). Hier ist wichtig, dass der Antrag vollständig ausgefüllt wird, besonders was die Daten des letzten Arbeitstages und des Gehaltsbezuges betrifft. Man kann ja die Krankenkasse anrufen und sich es kurz erklären lassen, was genau eingetragen werden muss. SorgerechtFür das gemeinsame Sorgerecht müssen Nichtverheiratete beim Jugendamt oder beim Notar eine Erklärung abgeben. Das geht auch schon vor der Geburt. Elterngeld (kann angefangen werden) Auch der Antrag für das Elterngeld kann schon mal angefangen werden, um nicht alles nach der Geburt in der stressigen Zeit ausfüllen zu müssen. Nach der GeburtGeburtsbescheinigungDie Geburtsbescheinigung und Erklärung über Vor- und Nachnamen des Kindes erhält man nach der Geburt in der Klinik. Man braucht den Mutterpass, Ehepaare das Stammbuch und Nichtverheiratete die Geburtsurkunde der Mutter. GeburtsurkundeFür die Geburtsurkunde des Kindes muss man zum Standesamt – eingetragen wird die Vaterschaftsanerkennung bei Nichtverheirateten und bei unterschiedlichen Elternnachnamen die Erklärung, wie das Kind heißen soll. Man braucht wieder das Stammbuch oder die Geburtsurkunde der Mutter bei nicht verheirateten und für die Vaterschaftsanerkennung die Geburtsurkunde des Vaters. Weiterhin wird noch die Geburtsanzeige des Krankenhauses bzw. bei Hausgeburten eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme benötigt und natürlich die Ausweise oder Reisepass der Eltern. ElterngeldJe nach Bundesland ist es unterschiedlich wo der Elterngeldantrag gestellt wird. Eine Auflistung kann man hier finden oder beim Bundesministerium für Familie. Der Antrag kann frühestens mit dem Tag der Geburt des Kindes gestellt werden aber es wird auch rückwirkend für bis zu drei Monate ab Antragstellung gewährt. Wer den Antrag also erst nach einem halben Jahr stellt, bekommt nur drei Monate rückwirkend das Elterngeld und nicht für das ganze halbe Jahr. Zu dem Antrag benötigt man die Geburtsurkunde des Kindes, eine Verdienstbescheinigung über die letzten zwölf Monate vor der Mutterschutzfrist (wenn der Antragsteller erwerbstätig war) und einen Nachweis über das nach der Geburt gezahlte Mutterschaftsgeld (von der Krankenkasse - sechs Wochen vor und acht / zwölf Wochen nach der Geburt - und ggf. Arbeitgeberzuschuss). Wenn der Partner auch Elternzeit beanspruchen möchte, ist dies im Antrag unbedingt mit anzugeben. Wenn die Elternzeit dann doch nicht genommen wird ist dies kein Problem, aber ein nachträgliches Beantragen ist nicht möglich, wenn schon im ersten Antrag angegeben wurde, dass der Partner nicht in Elternzeit geht. Also vorsichtshalber einfach sagen, dass der Partner auch Elterngeld beantragen wird. Wenn die Mutter die Elternzeit für die ersten ein oder zwei Jahre direkt an die Mutterschutzfrist anschließen möchte, muss sie das sechs Wochen vor Ablauf der Frist, in der Regel also zwei Wochen nach der Geburt, ihrem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Möchte der Vater direkt ab der Geburt zu Hause bleiben, muss er seinen Arbeitgeber sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin informieren. KindergeldKindergeld kann bei der Familienkasse der ARGE (nicht in jeder Gemeinde) beantragt werden. Angestellte oder Beamte im öffentlichen Dienst erhalten das Kindergeld von der Kindergeldkasse ihres Arbeitgebers. ErziehungsgeldErziehungsgeld kann in einigen Bundesländern bezogen werden, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. LohnsteuerkarteBei der Bezirksverwaltungsstelle, Kreisverwaltungsreferat oder Einwohnermeldeamt kann man den Kinderfreibetrag eintragen lassen und ggf. auch die Lohnsteuerklasse ändern lassen. Mitzunehmen sind aktuelle Lohnsteuerkarte(n) und Geburtsurkunde des Kindes. KrankenkasseBei der Krankenkasse muss die Geburtsbescheinigung eingereicht werden und das Kind erhält dann eine eigene Versichertenkarte. Bei welchem Elternteil das Kind mitversichert (Familienversichert) werden soll, ist vorher zu klären. HaftpflichtversicherungEin Anruf bei der Versicherung sollte genügen. Dann ist auch der Nachwuchs mitversichert. Noch ein Tipp: Notieren Sie Adresse, Telefonnummern und Öffnungszeiten der jeweiligen Stellen. Das erspart unnütze Wege und Wartezeiten. Legen Sie zudem alle wichtigen Dokumente gebündelt zum Beispiel in einem Ordner ab, auf den beide Elternteile stets Zugriff haben.
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