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FAMILIE SCHWANGER StatistikenLetzter Artikel: 20.05.2013 20:09
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Aber es kommt ja noch besser. Also man muss mindestens 15 Stunden in der Woche eine Kinderbetreuung nachweisen um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, weil man sonst als nicht vermittlungsfähig gilt und dann eben keinen Anspruch auf ALG hat. Wie hoch und welche sonstigen Voraussetzungen erfüllt sein müssen kann man bei Schwanger in Bayern e.V. nachlesen. So haben wir nochmal bei der Agentur für Arbeit nachgefragt wie sich denn die Berechnung ergeben würde und da war das nächste mal aufregen angesagt. Angenommen Mutter bzw. Vater waren vor der Elternzeit in einer Vollzeitbeschäftigung mit 40 Stunden und kann jetzt eine Betreuung von 20 Stunden nachweisen, so erhält man auch nur die Hälfte des Arbeitslosengeldes. Rechenbeispiel gefällig, wie viel Sinn das macht? OK gehen wir mal davon aus man wohnt in München, will 20 Stunden arbeiten und hat eine Tagesmutter, die 6 Euro die Stunde kostet, was günstig wäre. Arbeitslosengeld (67% vom bisherigen Netto) sind angenommen 1000 Euro. Da man dem Arbeitsmarkt nur 20 Stunden zur Verfügung steht statt 40 hat man auch nur Anspruch auf die Hälfte, was 500 Euro ergibt. Die Tagesmutter kostet bei 4 Wochen à 20 Stunden 480 Euro im Monat. Schnell mal gegenüber gestellt, man würde 480 Euro für die Betreuung bezahlen und 500 Euro Arbeitslosengeld beziehen, das ergibt satte 20 Euro Gewinn im Monat. Da bleibt doch Mutter oder Vater lieber in Elternzeit bekommt zwar kein Geld, ist aber für sein Kind die ganze Zeit da. Die 20 Euro ist wohl allemal wert. Tuesday, March 24. 2009Die Rentenversicherung und ihr BeamtendeutschWir sind erstaunt über diese schnelle Bearbeitung der Anträge. Letzte erst haben wir die Anträge für Kindergeld und Elterngeld verschickt und jetzt haben wir schon die Bewilligung bekommen. Wir haben ja schon gehört, dass die Bearbeitung des Elterngeldantrag auch mal etwas länger dauern kann. Da reden wir nicht von 1 oder zwei Monaten, nein, das längste, was wir gehört haben, waren fast 6 Monate. Umso erfreuter waren wir, dass kein Schreiben kam in dem noch um verschiedene Unterlagen gebeten wurde sondern es die Bewilligung war. Das Kindergeld ist auch genehmigt worden allerdings war von dem Kindergeldzuschuss keine Rede in dem Schreiben, so dass wir hier noch abwarten müssen bzw. demnächst auch mal anrufen und nachfragen.
Von der deutschen Rentenversicherung haben wir auch Post bekommen, dass diese eine Meldung bekommen haben über die Geburt unserer Tochter. Allerdings ist dieses Schreiben in so einem Beamtendeutsch verfasst, dass man nur schwer versteht was man machen muss oder auch nicht. Der Anfang ist noch einfach zu verstehen "Wenn Sie Kinder erziehen, bekommen Sie dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge gutgeschrieben und erhalten für diese Zeit später mehr Rente. Das schafft einen Ausgleich dafür, dass Mütter und Väter vielfach nur noch eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können."Aber dann geht es auch schon los. "Kindererziehungszeiten sind Beitragszeiten, für die Beiträge als gezahlt gelten. Die Erziehungszeit wird bei dem Elternteil angerechnet, der das Kind erzogen hat. Sie wird nur bei einem Elternteil angerechnet. Haben die Eltern das Kind gemeinsam erzogen, so können sie durch eine übereinstimmende Erklärung festlegen, bei wem die Kindererziehungszeit angerechnet werden soll."Also haben wir uns gedacht ok wir schicken der Rentenversicherung ein Schreiben, in dem wir erklären, dass die Erziehungszeit der Mutter angerechnet werden soll. Online gibt es ja auch schöne Vordrucke, die allerdings falsch verlinkt sind und so nicht aufgerufen werden können. Also einfach nur ein paar Zeilen geschrieben, dass Ramona die Zeit angerechnet werden soll. Gestern haben wir dann den Vordruck V800 mit den Erklärungen V810 bekommen. Irgendwie erinnern mich diese Nummern an einen Asterix und Obelix Film in dem die beiden in einer römischen Verwaltung hunderte Anträge mit diversen Nummern benötigen um letztendlich ein Formular zu bekommen. Nun bei dem Anschreiben steht dann noch dabei "Bitte Rückseite beachten" und da steht dann. "Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung immer nur bis zum Vormonat der Antragstellungmöglich ist. Eine jetzige Beantragung ist für Sie nicht notwendig"Ja was denn nun erst soll man eine übereinstimmende Erklärung abgeben und dann auf einmal nicht. In den Erläuterungen steht dann noch folgendes: "Die Erklärung ist grundsätzlich für künftige Kalendermonate abzugeben. [...] Eine darüber hinausgehende Erklärung für Erziehungszeiten in der Vergangenheit ist heute nicht mehr zulässig."und "Lassen sich überwiegende Erziehungsanteile eines Elternteils nicht feststellen, ist die Kindererziehungszeit der Mutter zuzuordnen."Nach etwas suchen habe ich jetzt dann folgendes bei Rententips.de gefunden. "Die Meldebehörden zeigen die Geburt eines jeden Kindes dem Rentenversicherungsträger der Mutter an. Wird keine anderweitige Erklärung von den Eltern abgegeben, so werden die Zeiten bei der Mutter angerechnet. Sollen die Erziehungszeiten dem Vater übertragen werden, so muss die übereinstimmende Erklärung unverzüglich beim Rentenversicherungsträger abgegeben werden. Eine Übertragung ist nur maximal für zwei Monate rückwirkend möglich." Das verstehe ich jetzt mal so, dass wir nichts machen müssen. Aber wozu gibt es dann den Vordruck V800? Der Antrag, dass dem Vater diese Zeit angerechnet wird ist nämlich Vordruck V820. Update: Wir müssen doch den Antrag V800 ausfüllen allerdings nicht jetzt sondern erst in drei Jahren, wenn die Erzeihungszeit vorbei ist. Begründet wird das damit, dass die Renteversicherung keine Zeiten in der Zukunft auf die Rente anrechnen kann. Wieso dann allerdings in der Erläuterung steht, dass Erklärungen für künftige Monate abzugeben sind versteh ich immer noch nicht. Ist ja auch egal. Was ich ja sehr verwunderlich fand, dass die Erzeihungszeit dem Rentenanspruch auch dann zugerechnet wird, wenn die Mutter wieder arbeiten geht und somit über das Gehalt in die Rentenversicherung einzahlt. Tuesday, March 17. 2009Kindekrippen - (Vor)Anmeldungen und Absagen ein fließender ÜbergangDie letzten drei Wochen haben wir natürlich auch gleich alles an Anträgen und Formularen ausgefüllt was es so gab. So sind seit gestern Kindergeldantrag, Zuschuss zum Kindergeld (versuchen kann man es ja mal) und Elterngeldantrag verschickt.
In Deutschland haben nur Kinder ab drei Jahren einen rechtlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Dafür sind Kindergartenplätze relativ leicht zu bekommen, wenn man sich nicht auf eine bestimmte Kindertagesstätte festlegt. Krippenplätze für Kinder unter drei Jahren sind hingegen Mangelware – zumindest in den alten Bundesländern und auch besonders hier in München. So stehen in ganz München noch nicht einmal 2300 städtische Krippenplätze zur Verfügung. Aber was soll's, da muss man durch und so sind auch wir in diversen Kinderkrippen sind wir vorstellig geworden und haben wirklich viele Krippen gesehen. Das beste aber war die Bearbeitungsgeschwindigkeit der städtischen Kinderkrippen. Eigentlich ist es ja so, dass ein Kind nur in Kinderkrippen in dem Wohnort auf die Warteliste gesetzt werden kann. Selbst wenn man an der Stadtgrenze wohnt und der nächste Kindergarten nur hundert Meter hinter dem Ortsschild ist, kann man sich nicht im nächsten Ort vormerken lassen. Aber eine liebe Kollegin hat mir nun auch noch den Tipp gegeben, dass an dem Gewerbegebiet, wo meine Firma sitzt, Krippenplätze gekoppelt sind. Auf gut deutsch, ich kann mit etwas Glück in Dornach ein Krippenplatz bekommen auch wenn unser Kind in München wohnt, da der Arbeitgeber in Dornach sitzt. Hier ist dann der Ort des Arbeitgebers ausschlaggebend und nicht der Wohnort des Kindes. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für den Kindergarten oder eine vergleichbare Einrichtung oder zahlt einen Zuschuss hierfür, ist das vollkommen steuer- und beitragsfrei. Nur die Fahrtkosten fallen nicht darunter. Ob es sich dabei um eine betriebliche oder außerbetriebliche Einrichtung handelt, spielt laut Einkommensteuergesetz keine Rolle. Als vergleichbare Einrichtungen gelten etwa Kindertagesstätten, Kinderkrippen und Ganztagspflegestellen. Aber auch Tages- und Wochenmütter lässt das Gesetz gelten. Da bei uns in der Firma gerade der Babyboom ausgebrochen ist, werden die Eltern nun auch mal nachfragen und unsere Personalleiterin meinte zumindest, dass man sich mal kundig machen muss, wie der Arbeitgeber da was machen kann. Also drücken wir mal die Daumen.. Wie es am schönsten wäre kann man im Daimler-Blog lesen, aber man kann ja nicht alles haben und so sind wir glücklich eine Job zu haben.
Posted by Eike Scholz-Janotte
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Defined tags for this entry: Anträge, Eltern, erste Lebenswochen, Kinderkrippe, Papierkram, Wissenswertes Wednesday, February 4. 2009Streit um Elterngeld bei Wechsel der LohnsteuerklasseFamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will nicht zulassen, dass Eltern mit einem "Steuertrick" mehr Elterngeld bekommen! Dabei hat sogar das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen den Eltern „steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten“ erlaubt.
In dem Streit geht es darum, ob werdende Mütter oder Väter vor der Geburt des Kindes die Steuerklasse wechseln können, um so ein höheres Nettoeinkommen zu erhalten. Denn das Elterngeld beträgt 67 Prozent vom Netto der vergangenen 12 Monate und bei Verdienstausfall oder Krankheit kann es sogar noch weiter zurück gehen. Maximal bekommt man aber 1800 Euro Elterngeld. So würde beispielsweise ein verheirateter Elternteil mit 2000 Euro Brutto etwa 650 Euro Elterngeld erhalten, wenn er in der Steuerklasse V ist. Wäre der Elternteil in die Steuerklasse III, bekäme er fast 1000 Euro Elterngeld, was nicht nur ein paar Cent unterschied sind. Bisher gab es mit der Familienkasse Stress, wenn Sie außer der Steigerung des Elterngeldes keinen anderen Grund für Ihre Steuerklassenwahl anführen konnten. Die Behörde ignoriert die Wahl der Lohnsteuerklasse und zahlt einfach entsprechend weniger Geld aus. Das Familienministerium hat zwar in den Richtlinien zum Elterngeld festgelegt, dass ein Steuerklassenwechsel nicht berücksichtigt wird. Aber das steht so nicht im Gesetz. Demnächst muss das Bundessozialgericht entscheiden, ob der Steuertrick erlaubt ist. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte in zwei Urteilen entschieden, dass Eltern, die Elterngeld beziehen wollen zuvor ihre Steuerklasse wechseln dürfen um das Elterngeld zu erhöhen (Urteile vom 12.12.2008 - Az. L 13 EG 40/08 sowie vom 16.01.2009 - Az. L 13 EG 51/08). Aus der Presseerklärung des Gerichts: Einen Steuerklassenwechsel zur Erhöhung des Nettoeinkommens vor der Geburt, nach dem sich die Höhe des Elterngelds richtet (§ 2 Abs. 1 und Abs. 7 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG - ), schlössen weder das BEEG noch das Steuerrecht aus. Insbesondere Rechtsmissbrauch könne den betroffenen Eltern nicht vorgeworfen werden, wenn sie eine legale steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeit nutzten. „Hätte der Gesetzgeber den Steuerklassenwechsel ausschließen wollen, hätte er dies im Gesetz bestimmen können”, begründete der zuständige 13. Senat des Landessozialgerichts in Essen sein Urteil. Er verwies zum Vergleich auf die Regelung des § 133 Absatz 3 Sozialgesetzbuch 3 (SGB 3), der einen gezielten Steuerklassenwechsel von Ehegatten zur Erhöhung des Arbeitslosengeldes ausdrücklich ausschließt. Dagegen hätten bei der Beratung des Elterngeldgesetzes im Bundestag Abgeordnete der Regierungsparteien den Wechsel in eine andere Steuerklasse für möglich gehalten. Eine entgegenstehende Absicht des Gesetzgebers finde sich auch sonst weder im Text noch in der amtlichen Begründung des Gesetzes. Vor diesem Hintergrund gebe es keine tragfähige Grundlage, die gesetzgeberische Entscheidung mit dem wenig greifbaren Argument des Rechtsmissbrauchs zu korrigieren. Aber es ist nicht alles Gold was glänzt. Was viele nicht beachten ist der Fakt, dass Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Das heißt, dass Elterngeld ist zwar an sich steuerfrei, es wird aber zum zu versteuernden Einkommen hinzuaddiert, wenn es darum geht, den Steuersatz festzulegen. So ergibt sich ein höherer Steuersatz, der auf die sonstigen Einkünfte angewendet wird. So kann es auch schon mal zu einer Steuernachzahlung kommen. Der Vorteil des höheren Elterngeldes wird dadurch aber nicht eliminiert. Ebenfalls zu beachten ist, dass der Steuerklassenwechsel den weiterhin berufstätigen Ehegatten benachteiligen kann. Im Falle von Arbeitslosigkeit oder Krankheit erhält er ein geringeres Arbeitslosen- beziehungsweise Krankengeld, denn auch diese Leistungen berechnen sich nach dem zuvor bezogenen Nettoeinkommen. In der Union fordern Familienpolitiker, großzügiger zu sein. CSU-Familienexperte Johannes Singhammer: „Wir sollten prüfen, wie wir den Familien entgegenkommen können.“ Das Ministerium bleibt aber hart. „Wir warten das Urteil des Bundessozialgerichts ab.“ Gefunden habe ich es bei Finanzblog24.de. Weitere Änderungen des Elterngeldes zum 24. Januar 2009 kann man bei sozialhilfe24.de nachlesen. Wednesday, January 21. 2009Papierkram, Behördengänge und Anträge - eine ChecklisteDa mein Eintrag über die Elterngeldstellen doch Anklang fand möchte ich hier noch einmal genauer auf den ganzen Papierkram eingehen. Das Leben mit dem neuen Familienmitglied wird sicher nicht nur bei uns den Alltag verändern. Nach der Geburt muss man sich dann noch um Anträge, Formulare und Behördengänge kümmern. Aber welche Anträge kann oder muss ich vor der Geburt stellen? Welche Anträge und Behördengänge sind nach der Geburt notwendig? Was ist wann zu tun? Wo muss ich welchen Anträge stellen? Was brauche ich dafür?
Hier mal eine kleine Checkliste für die Anträge, Formulare und Behördengänge Vor der Geburt Elternzeit beantragen Elternzeit wird beim Arbeitgeber der Mutter beantragt. Man benötigt eine Bescheinigung des Arztes über den Geburtstermin, nicht älter als sieben Wochen vor dem errechneten Termin und ein formloses Schreiben, dass Sie Elternzeit beantragen. Das kann so aussehen: Antrag auf Elternzeit Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Man braucht eine Bescheinigung von Arzt oder Hebamme über den errechneten Entbindungstermin (nicht älter als sieben Wochen vor diesem Termin). Hier ist wichtig, dass der Antrag vollständig ausgefüllt wird, besonders was die Daten des letzten Arbeitstages und des Gehaltsbezuges betrifft. Man kann ja die Krankenkasse anrufen und sich es kurz erklären lassen, was genau eingetragen werden muss. Sorgerecht Für das gemeinsame Sorgerecht müssen Nichtverheiratete beim Jugendamt oder beim Notar eine Erklärung abgeben. Das geht auch schon vor der Geburt. Elterngeld (kann angefangen werden) Auch der Antrag für das Elterngeld kann schon mal angefangen werden, um nicht alles nach der Geburt in der stressigen Zeit ausfüllen zu müssen. Nach der Geburt Geburtsbescheinigung Die Geburtsbescheinigung und Erklärung über Vor- und Nachnamen des Kindes erhält man nach der Geburt in der Klinik. Man braucht den Mutterpass, Ehepaare das Stammbuch und Nichtverheiratete die Geburtsurkunde der Mutter. Geburtsurkunde Für die Geburtsurkunde des Kindes muss man zum Standesamt – eingetragen wird die Vaterschaftsanerkennung bei Nichtverheirateten und bei unterschiedlichen Elternnachnamen die Erklärung, wie das Kind heißen soll. Man braucht wieder das Stammbuch oder die Geburtsurkunde der Mutter bei nicht verheirateten und für die Vaterschaftsanerkennung die Geburtsurkunde des Vaters. Weiterhin wird noch die Geburtsanzeige des Krankenhauses bzw. bei Hausgeburten eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme benötigt und natürlich die Ausweise oder Reisepass der Eltern. Elterngeld Je nach Bundesland ist es unterschiedlich wo der Elterngeldantrag gestellt wird. Eine Auflistung kann man hier finden oder beim Bundesministerium für Familie. Der Antrag kann frühestens mit dem Tag der Geburt des Kindes gestellt werden aber es wird auch rückwirkend für bis zu drei Monate ab Antragstellung gewährt. Wer den Antrag also erst nach einem halben Jahr stellt, bekommt nur drei Monate rückwirkend das Elterngeld und nicht für das ganze halbe Jahr. Zu dem Antrag benötigt man die Geburtsurkunde des Kindes, eine Verdienstbescheinigung über die letzten zwölf Monate vor der Mutterschutzfrist (wenn der Antragsteller erwerbstätig war) und einen Nachweis über das nach der Geburt gezahlte Mutterschaftsgeld (von der Krankenkasse - sechs Wochen vor und acht / zwölf Wochen nach der Geburt - und ggf. Arbeitgeberzuschuss). Wenn der Partner auch Elternzeit beanspruchen möchte, ist dies im Antrag unbedingt mit anzugeben. Wenn die Elternzeit dann doch nicht genommen wird ist dies kein Problem, aber ein nachträgliches Beantragen ist nicht möglich, wenn schon im ersten Antrag angegeben wurde, dass der Partner nicht in Elternzeit geht. Also vorsichtshalber einfach sagen, dass der Partner auch Elterngeld beantragen wird. Wenn die Mutter die Elternzeit für die ersten ein oder zwei Jahre direkt an die Mutterschutzfrist anschließen möchte, muss sie das sechs Wochen vor Ablauf der Frist, in der Regel also zwei Wochen nach der Geburt, ihrem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Möchte der Vater direkt ab der Geburt zu Hause bleiben, muss er seinen Arbeitgeber sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin informieren. Kindergeld Kindergeld kann bei der Familienkasse der ARGE (nicht in jeder Gemeinde) beantragt werden. Angestellte oder Beamte im öffentlichen Dienst erhalten das Kindergeld von der Kindergeldkasse ihres Arbeitgebers. Erziehungsgeld Erziehungsgeld kann in einigen Bundesländern bezogen werden, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Lohnsteuerkarte Bei der Bezirksverwaltungsstelle, Kreisverwaltungsreferat oder Einwohnermeldeamt kann man den Kinderfreibetrag eintragen lassen und ggf. auch die Lohnsteuerklasse ändern lassen. Mitzunehmen sind aktuelle Lohnsteuerkarte(n) und Geburtsurkunde des Kindes. Krankenkasse Bei der Krankenkasse muss die Geburtsbescheinigung eingereicht werden und das Kind erhält dann eine eigene Versichertenkarte. Bei welchem Elternteil das Kind mitversichert (Familienversichert) werden soll, ist vorher zu klären. Haftpflichtversicherung Ein Anruf bei der Versicherung sollte genügen. Dann ist auch der Nachwuchs mitversichert. Noch ein Tipp: Notieren Sie Adresse, Telefonnummern und Öffnungszeiten der jeweiligen Stellen. Das erspart unnütze Wege und Wartezeiten. Legen Sie zudem alle wichtigen Dokumente gebündelt zum Beispiel in einem Ordner ab, auf den beide Elternteile stets Zugriff haben.
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Defined tags for this entry: 9. Monat, Anträge, Checkliste, Familie, Hebamme, Papierkram, Wissenswertes Tuesday, January 20. 2009Was brauchen wir noch für das Baby? Fläschchen, Babykostwärmer und Sterilisator...Reinigungsbürsten für das Grobe, Sterilisator für das Feine und für die Nacht wäre ein Babykostwärmer praktisch. So haben wir und wieder auf die Suche gemacht und mal ein wenig die Preise für die ganzen Sachen verglichen. Aber nicht nur der Preis muss passen, denn auch die Qualität muss stimmen. Als erstes haben wir die Phillips Avent Artikel begutachtet. Schön sieht es ja aus aber der Preis sieht dann nicht mehr so schön aus. Also weiter zu den NUK Artikeln, die vom Preis her natürlich viel eher unseren Vorstellungen entsprechen. Nachdem wir dann ein paar der Produktdaten gelesen hatten waren wir trotzdem nicht viel weiter, was wir denn kaufen wollen. Aber durch das Lesen kann man sich schon mal ein paar wichtige Dinge überlegen, die zumindest für uns wichtig sind. Egal war erst mal ob der Sterilisator (Vaporisator / Auskocher) elektrisch funktioniert (Elektrischer Dampfsterilisator) oder in die Mikrowelle muss (Mikrowellen-Dampfsterilisator). Bei dem Babykostwärmer wurde es schon spezieller. Es müssen Weithalsflaschen reinpassen, eine Abschaltautomatik und /oder eine Warmhaltefunktion sollte vorhanden sein. Bei den Flaschen gibt es nicht viel, was man beachten muss, ausser dass diese nicht zu billig sind und ggf. schnell kaputt gehen, was bei Markenherstellern nicht der Fall sein sollte. Da nicht immer alles bei den Artikelbeschreibungen steht, was man wissen möchte war es eine sehr gute Idee ein paar Kundenmeinungen zu lesen. Diese ganzen Testberichte haben uns dann zu drei Artikeln verholfen die wir kaufen werden. Dazu aber später mehr. Fangen wir mal bei Phillips Avent an, denn diese Produktreihe ist wohl die bekannteste und wird ja auch immer hoch gelobt. Wir dachten ok, alles aus einem Haus, das macht Sinn, denn so ist auch alles aufeinander abgestimmt. Das stimmt durchaus bei Avent, nur leider sind die Aventprodukte von den Größen her so designed und hergestellt, dass es problematisch werden kann wie man in einer Rezession zu dem Avent Express Flaschen - Babykostwärmer lesen kann. Also haben Flaschen bzw. Nahrungebehälter von Avent schon mal verloren und der Babykostwärmer auch, denn welche Mutter die im Wickel- und Fütterstress ist mag schon immer kontrollieren ob alles ausgeschaltet ist. Und was bringen mir schöne Flaschen, wenn ich in einem Hotel mit Babyausstattung meine Flaschen nicht passen. Der Dampfsterilisator von Avent scheint dagegen wirklich gut zu sein. Einziges Manko ist vielleicht, dass es auch hier keinen Ein-/Ausschalter gibt, was man bei den Preisen der Aventserie durchaus erwarten kann. So wurde jetzt NUK unter die Lupe genommen. Bei den Flaschen des NUK Starter Set First Choice gab es nichts zu bemängeln, ausser dass einige Leute sehr traurig sind wenn die Bildchen auf der Flasche nicht ihren Vorstellungen entsprechen. Was interessieren mich die Bildchen darauf? Es muss funktional und qualitativ gut sein. Der Babykostwärmer von NUK scheint ok zu sein, wenn man genau nach Anleitung geht. Sonst kann es wohl auch mal vorkomme, dass die Gläschen oder Flaschen zu heiß oder zu kalt sind. Der NUK Vaporisator wird aber überall hoch gelobt und ist so konstruiert, dass er auch Weithalsflaschen auskocht. Durch Zufall haben wir dann bei den Babykostwärmern noch den "H+H (Hartig + Helling) Babykostwärmer" gesehen. Hier fanden wir die Beurteilung sehr interessant: Falls also doch mal jemand aus der Verwandtschaft auf die Idee kommt uns Aventflaschen zu schenken, dürften diese also auch in den Babykostwärmer passen. So haben wir jetzt unsere drei Kandidaten gefunden: NUK Vaporisator Auskocher bis zu 6 Flaschen, Sauger und Zubehör! NUK Starter Set First Choice H+H Babykostwärmer - Die lieben Sieben Im Preisvergleich zwischen Baby-Walz, Baby-Markt und Amazon sind gewisse Unterschiede zu finden. Am teuersten ist es bei Baby-Walz mit 86 Euro + Versand gefolgt von Amazon mit 75 Euro (keine Versandkosten). Preissieger ist aber So ist wieder etwas erledigt und morgen werde ich nochmal ein wenig was zu dem Papierkram schreiben, der vor und nach der Geburt erledigt werden muss. Bis dahin... Sunday, January 11. 2009Den Klinikkoffer packen: Was braucht man für den Klinikaufenthalt?
Nachdem der Zeitpunkt für die Geburt immer näher rückt, haben wir in der 35. Schwangerschaftswoche den Klinikkoffer gepackt. Die Geister scheiden sich ein wenig wenn es um den Zeitpunkt geht wann die Kliniktasche gepackt werden soll. Manche sagen schon im 6. Schwangerschaftsmonat, was wir etwas sehr zeitig finden, und andere sagen etwa drei bis vier Wochen vor dem Geburtstermin. Da es ja aber doch ab und an mal vorkommt, dass die Kleinen schneller aus dem engen Bauch wollen, sind die drei Wochen vor der Geburt manchmal schon zu spät. Deshalb haben wir uns entschlossen, den Koffer jetzt zu packen um so ganz entspannt weiter auf das Ereignis zu warten. Aber was braucht man alles in der Kliniktasche bzw. dem Klinikkoffer?
Man sollte einige Dinge, die man nicht im täglichen Gebrauch hat, schon einmal einpacken und sich ansonsten bewusst sein, was man noch einpacken möchte, wenn’s los geht. Dazu haben wir extra eine kleine Liste angelegt, die an der Pinnwand hängt. Sinnvoll ist es zum Beispiel, die Hygieneartikel wie Shampoo und Duschgel, Zahnbürste und Zahnpaste in die Tasche zu packen, dann muss man nicht in der Aufbruchstimmung das Badezimmer durchforsten. In die Kliniktasche müssen eigentlich nur Kleidung und Kosmetikartikel für die werdende Mutter und evtl. einige Dinge, die bei der Entbindung Entspannung bringen können. Alles was man fürs Baby braucht, wird in der Regel vom Krankenhaus zur Verfügung gestellt. In einer separaten Tasche sollte allerdings schon die "ich-darf-nach-Hause-Garnitur" fürs Baby bereit gestellt sein, die der Partner am Tag der Entlassung mitbringen kann. Auf jeden Fall müssen sie an die wichtigsten Papiere denken, denn ohne Bürokratie bekommt man in Deutschland kein Kind! Ihr Mutterpass und die Krankenversichertenkarte sind schon wichtig bei der Anmeldung zur Geburt im Krankenhaus. Ferner sollten sie ihren Personalausweis und ggf. die Heiratsurkunde bereit halten, wenn das Baby dann angemeldet werden soll. Für die Schmerzlinderung und Entspannung während der Geburt hat jeder seine eigenen Vorlieben und Ideen. Hilfreich sind manchmal Massagebälle und -Öle, Taschen- oder Feuchttücher haben sich bewährt um sich zwischendurch Hände und Gesicht zu erfrischen, eine Lieblings-CD incl. CD-Player und Brett- oder Kartenspiele können helfen, die Zeit zu vertreiben und von den Wehen abzulenken. Sinnvoll sind auch kleine Snacks wie Müsliriegel oder etwas Obst, wenn das Baby lange auf sich warten lässt. Die meisten Krankenhäuser bieten etwas zu trinken an, aber eine Flasche Wasser oder Saft können in der Tasche trotzdem nicht schaden. Etwas Traubenzucker hilft sehr gut wenn die Kräfte nachlassen. Also hier mal unsere Checkliste für die Geburt:
für die Wochenstation:
Das ist wichtig fürs Baby "ich-darf-nach-Hause-Garnitur"
Diese Papiere nicht vergessen
Posted by Eike Scholz-Janotte
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13:59
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Defined tags for this entry: 8. monat, Anträge, Ausstattung, Checkliste, geburt, Klinik, Mutter, Papierkram, werdende Mutter
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